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AGB & AVV: Welche Verträge gelten und wie sie abgeschlossen werden

Verfasst von Ruthie Keith

Welche Verträge gelten?

Wenn Du eines unserer Tools kaufst oder nutzt, stimmst Du entsprechend Deiner Bestellung unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu, die unsere Vertragsbeziehung mit Dir regeln.
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Je nachdem, welche unserer Dienste und Tools Du nutzt, gilt gemäß unseren AGB außerdem ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Deinem Unternehmen (als Verantwortlichem) und Leadfeeder (als Auftragsverarbeiter). Das ist der Fall, wenn Du uns personenbezogene Daten übermittelst, die wir in Deinem Auftrag verarbeiten sollen, zum Beispiel bei CRM-Integrationen oder wenn Du Web Visitors nutzt.
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Wann ist ein AVV nötig?

Leadfeeder handelt in Bezug auf bestimmte personenbezogene Daten, die mit uns geteilt werden, als Auftragsverarbeiter. Das betrifft die folgenden personenbezogenen Daten:

  • personenbezogene Daten, die bei der Nutzung von Web Visitors verarbeitet werden,

  • personenbezogene Daten, die verarbeitet werden, wenn Du Dein CRM mit uns verbindest (zum Beispiel die Salesforce-Integration).

Wie oben beschrieben, verarbeiten wir personenbezogene Daten nur dann als Auftragsverarbeiter, wenn Du personenbezogene Daten mit uns teilst, entweder indem Du Web Visitors auf Deiner Website einbindest oder indem Du Dein CRM mit unseren Systemen verbindest.
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In diesen Fällen verarbeiten wir als Auftragsverarbeiter die folgenden personenbezogenen Daten (abhängig davon, welche Produkte Du wählst und wie Du sie einsetzt):

  • Name, Titel (CRM-Integration oder Formular-Tracking + Web Visitors)

  • Kontaktdaten (CRM-Integration)

  • Vertragsdaten (CRM-Integration)

  • Historie der Vertragsfirma (CRM-Integration)

  • Website-Traffic + Metadaten (Formular-Tracking + Web Visitors)

In diesen Fällen muss ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. Er legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Leadfeeder (als Auftragsverarbeiter) und dem Kunden (als Verantwortlichem) in Bezug auf Datenschutz und Datenverarbeitung fest. Unser AVV basiert auf den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standardvertragsklauseln (SCC) und erfüllt die Anforderungen von Art. 28 DSGVO.
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Wie wird der AVV abgeschlossen?

Der AVV ist per Verweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 3.2) zwischen Leadfeeder und dem Kunden einbezogen und vereinbart. Er muss nicht unterschrieben oder gesondert vereinbart werden.
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Eine Unterschrift ist rechtlich nicht nötig, damit der AVV verbindlich ist. Wenn Du trotzdem ein von beiden Seiten unterzeichnetes Dokument brauchst, erstellen wir es gerne. Schick dafür bitte eine Anfrage an legal@leadfeeder.com.
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Fragen, Kommentare, Feedback? Bitte lass es uns wissen, indem Du unser Support-Team über den Chat kontaktierst oder uns eine E-Mail an support@leadfeeder.com schickst.

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